Der Steuerberater ist gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht wird durch ein weitreichendes Zeugnisverweigerungsrecht ergänzt, auf das Sie vertrauen können.
Die gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung ist abzuschließen, damit Ihnen bei einer eventuellen Fehlberatung kein Vermögensschaden entsteht.